Telefonische Auskunft über Aufnahmen und weitere Informationen im 1. TC Sankt Augustin erteilen:
– allgemein: 02241/ 955 86 97
– Neuaufnahmen und sportlicher Bereich: Herr Werner Werthmann: 0177/ 806 92 44
– per eMail: verwaltung@tc-sankt-augustin.de (Wolfgang Pein)

Wenn Sie Mitglied werden möchten, füllen Sie bitte das Anmeldeformular  komplett und gut leserlich aus, unterschreiben es und senden es uns zu:

Aufnahmeantrag zum Download als pdf-Datei

Die reguläre Mitgliedschaft gilt immer für das jeweilige Kalenderjahr und verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn sie nicht bis Ende November gekündigt wird.
Neben der Einzelmitgliedschaft gibt es Rabatte z.B. für Ehepaare und Auszubildende und insbesondere auch für Familien.
Alle Mitglieder können während der Saison (ca. von April bis Oktober) beliebig oft einen der 7 Außenplätze stundenweise belegen, indem sie ihre Mitgliedskarte in der Platzübersichtstafel am Clubhaus stecken.

Jahresbeiträge des 1. TC Sankt Augustin (Stand: 03/2019)

Erwachsene / Einzelspieler
230,- €
   
Ehepaar
370,- €
   
Kinder von voll-zahlenden Mitgliedern
70,- €
   
Kinder von Nichtmitgliedern
 
bis 14 Jahre
70,- €
ab 15 Jahre
120,- €
   
Familienbeitrag 
(Eltern und alle Kinder bis 18 Jahre)
440,- €
   
Erwachsene, AZUBI, Studenten (18-25 Jahre mit Nachweis)
120,- €
   
Passive Mitglieder
60,- €

Die weiteren Einzelheiten ergeben sich aus der Vereinssatzung bzw. Beitragsordnung (Link)

Verzehrbon:
Zusätzlich zum Jahresbeitrag wird ein Verzehrbon erhoben. Der Verzehrbon beträgt 60,- € für jedes unter Punkt 1. und 2. genanntes Mitglied. Der Verzehrbon muss bis Saisonende verbraucht werden. Restbeträge gehen an den Clubwirt, eine Erstattung der Beträge ist nicht möglich.

Arbeitsstunden:
Jedes Mitglied hat im Kalenderjahr Arbeitsleistungen zu erbringen. Die Anzahl dieser Arbeitsstunden wird durch Beschluss der Mitgliederversammlung festgesetzt (z.Zt. 2 Arbeitsstunden pro Erwachsener, 1 Arbeitsstunde pro Jugendlicher ab 15  Jahren). Werden die Arbeitsstunden nicht geleistet, wird dem Mitglied gegen Ende des Kalenderjahres pro nicht geleisteter Arbeitsstunde ein Beitragszuschlag in Höhe von € 15,- in Rechnung gestellt.

Beitragseinzug:
Alle Beträge werden durch Lastschrift eingezogen.

Hinweis:
Maßgebend für die Beitragseinstufung ist das jeweilige Kalenderjahr und Alter.
Beispiel: wird ein Kind im Laufe des jeweiligen Kalenderjahres 15 Jahre alt, dann fällt für dieses Jahr ein Jahresbeitrag von 120 Euro an.